Am 6. Oktober 2017 wurde der Beschwerdeführer am linken Fussgelenk operiert. Die Beschwerdegegnerin anerkannte die Fussbeschwerden links als Rückfall zum Unfall vom 19. August 2009 und richtete unter diesem Titel Versicherungsleistungen (Heilbehandlung, Taggeld) aus. Nach weiteren sachverhaltlichen Abklärungen (u.a.: kreisärztliche Untersuchung vom 1. Mai 2018 sowie Vorlage der Akten an den Kreisarzt vom 5. August 2019) stellte die Beschwerdegegnerin diese vorübergehenden Leistungen schliesslich mit formloser Mitteilung vom 25. Oktober 2019 per 31. Oktober 2019 ein.