-8- 3.3.2. Dem psychiatrischen Gutachter lagen weiter zahlreiche Berichte der behandelnden Psychiaterin der Beschwerdeführerin (vgl. auch Plädoyernotizen S. 4) vor (vgl. VB 161.1, S. 3 ff., S. 8 f. und S. 11). Auch bezüglich durchgeführter Eingliederungsversuche (vgl. auch Plädoyernotizen S. 5) war er umfassend dokumentiert; im Speziellen hatte er Kenntnis des von der Beschwerdeführerin angeführten Berichts des Vereins I., R., vom 12. November 2018 (Beschwerdebeilage [BB] 4; vgl. VB 161.1, S. 10). Diese Beurteilungen waren dem Gutachter damit hinreichend bekannt und wurden berücksichtigt (VB 161.3, S. 14 f., 17 ff.