Vor diesem Hintergrund zeigte der psychiatrische Gutachter sodann überzeugend auf, dass aufgrund der aktuellen objektiven klinischen Befunde eine Arbeitsfähigkeit von 70 % für sämtliche Tätigkeiten bestehe. Der Umstand, dass die Arbeitsfähigkeit zuvor stärker eingeschränkt war, wie dies auch der psychiatrische MEDAS- Gutachter bestätigte, vermag dessen (mit Blick auf die erwähnten erhobenen Befunde plausible) aktuelle Einschätzung ebenso wenig in Frage zu stellen wie der Umstand, dass er es für unmöglich befand, aufgrund der medizinischen Akten eine genaue retrospektive Angabe zum Zeitpunkt des Eintritts der Verbesserung des Gesundheitszustands zu machen.