- Status nach Rippenserienfraktur rechts 5. bis 7. Rippe ohne Dislokation" Aus gesamtmedizinischer Sicht sei von einer hochgradigen Arbeitsunfähigkeit von bis zu 100 % für sämtliche Tätigkeiten für den Zeitraum von "Sommer 2014 bis Frühjahr 2015" auszugehen. In der Folge habe aufgrund einer Remission der Panikstörung eine Arbeitsunfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten von noch 80 % bis 90 % bestanden. Aktuell sei von einer Arbeitsfähigkeit von 70 % für sämtliche Tätigkeiten auszugehen. Diese Beurteilung gelte "ab 2019, wobei eine genaue Datierung angesichts der Aktenlage nicht möglich ist" (VB 161.1, S. 19 ff.). -7-