2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 30. Juni 2021 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 19. Juli 2021 verzichtete. 2.4. Mit Eingabe vom 23. September 2021 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest. Die Beschwerdegegnerin liess sich daraufhin nicht mehr vernehmen. 2.5. Am 20. Januar 2022 fand die beantragte öffentliche Verhandlung nach Art 6 Ziff. 1 EMRK statt. Anlässlich der Verhandlung stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Durchführung einer Parteibefragung (vgl. Plädoyernotizen S. 2 f., 4, 6).