2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 6. Mai 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung der IV vom 31.03.2021 sei aufzuheben und es seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen, insbesondere eine Rente ab 01.03.2020, zuzusprechen. Eventualiter sei vorliegend ein Gerichtsgutachten zu erstellen. -3- Subeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.