Gestützt auf das am 15. September 2020 erstattete Gutachten und nach Rücksprache mit dem RAD stellte sie der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 30. Oktober 2020 die Zusprache eine befristeten und zufolge eines Doppelanspruchs auf Taggeld und Rente vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 sistierten ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. Februar 2016 bis 29. Februar 2020 in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 30. November 2020 und 25. Januar 2021 erhobenen Einwände entschied sie schliesslich mit Verfügung vom 31. März 2021 ihrem Vorbescheid entsprechend.