1.2. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die MEDAS Zentralschweiz, Luzern, polydisziplinär begutachten. Gestützt auf das am 15. September 2020 erstattete Gutachten und nach Rücksprache mit dem RAD stellte sie der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 30. Oktober 2020 die Zusprache eine befristeten und zufolge eines Doppelanspruchs auf Taggeld und Rente vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 sistierten ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. Februar 2016 bis 29. Februar 2020 in Aussicht.