Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und führte nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) verschiedene berufliche Eingliederungsmassnahmen (Belastbar- keits- und Aufbautraining) durch, welche sie mit Mitteilung vom 2. Mai 2017 mangels Erfolgs abschloss. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge im Rahmen ihrer weiteren Erhebungen die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und hielt erneut Rücksprache mit dem RAD, ehe sie das Leistungsbegehren betreffend Invalidenrente schliesslich mit Verfügung vom 31. Oktober 2018 abwies.