1. 1.1. Die 1961 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt für die Spitex C. als Pflegefachfrau tätig gewesen, als sie sich am 30. Juni 2015 (Datum Posteingang: 6. Juli 2015) wegen einer Depression bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und führte nach Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) verschiedene berufliche Eingliederungsmassnahmen (Belastbar- keits- und Aufbautraining) durch, welche sie mit Mitteilung vom 2. Mai 2017 mangels Erfolgs abschloss.