4.3. Zusammenfassend erweist sich der Abklärungsbericht vom 9. Oktober 2020 als umfassend und in jeder Hinsicht den für die Qualifikation als beweiskräftig bestehenden Anforderungen der Rechtsprechung entsprechend. Es kommt ihm damit voller Beweiswert zu. Gestützt darauf ist von einer Einschränkung von 40 % im Aufgabenbereich Haushalt auszugehen.