4.2.2. Der nach einer Befragung der Beschwerdeführerin vor Ort vom 5. Oktober 2020 erstellte Abklärungsbericht vom 9. Oktober 2020 wurde durch eine qualifizierte Person erstellt, was denn auch von der Beschwerdeführerin nicht in Zweifel gezogen wird. In medizinischer Hinsicht basiert er auf dem -8-