Aus neurologischer Sicht sei von einer 70 bis 80%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen (VB 63.2, S. 10; 63.4, S. 15 f.). Zumutbar seien aus neurologischer Sicht leichte wechselbelastende Tätigkeiten mit der Möglichkeit zu wiederholten Pausen (VB 63.4, S. 15), wobei es sich aus psychiatrischen und neuropsychologischen Gründen um Tätigkeiten mit geringen Anforderungen an Verantwortung und Entscheidungsfähigkeit, mit minimalen organisatorische Anforderungen und einem ruhigen Arbeitsumfeld (einfache Tätigkeiten mit seriellen Arbeitsabläufen, minimalen Telefonkontakten und wenig Zeit-, Termin- und Leistungsdruck) handeln müsse (vgl. VB 63.6, S. 19, und VB 63.7, S. 24).