2.3. Mit Vernehmlassung vom 8. Juni 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerden. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 9. Juni 2021 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese liess sich innert Frist nicht vernehmen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: