2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 30. März 2021 erhob die Beschwerdeführerin am 5. Mai 2021 fristgerecht Beschwerde und beantragte zusammengefasst die Zusprache einer unbefristeten ganzen Invalidenrente ab dem 1. November 2019. Die Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2021.223 erfasst. Mit einer weiteren Beschwerde vom 6. Mai 2021 gegen die Verfügung vom 4. Mai 2021 beantragte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen das Gleiche. Die Beschwerde wurde vom Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2021.224 erfasst. 2.2. Am 25. Mai 2021 verfügte der Instruktionsrichter die Vereinigung der beiden Verfahren VBE.2021.223 sowie VBE.2021.224.