8.4. Ab Juni 2018 besteht in angepasster Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 70 % (vgl. E. 4). Das Valideneinkommen beträgt gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers (VB 11 S. 2) unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung bis 2018 Fr. 70'005.00 (Fr. 4'871.00 x 13 x 122.8/115.3 x 103.8/100). Das Invalideneinkommen beträgt basierend auf der LSE des Jahres 2018, Total, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer Arbeitsfähigkeit von 70 % Fr. 47'437.00 (Fr. 5'417.00 x 12 x 41.7/40 x 0.7).