Das Invalideneinkommen ist ab Januar 2007 gestützt auf die LSE des Jahres 2006, Total, Anforderungsniveau 4, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und der Lohnentwicklung bis 2007 auf Fr. 60'171.00 (Fr. 4'732.00 x 12 x 41.7/40 x 117.4/115.5) festzusetzen. Aus dem Vergleich des Valideneinkommens mit dem Invalideneinkommen resultiert eine Erwerbseinbusse von Fr. 4'195.00 (Fr. 64'366.00 - Fr. 60'171.00) und damit ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von gerundet 7 % (Fr. 4'195.00 / Fr. 64'366.00 x 100; Art. 28 Abs. 2 IVG).