Der branchenübliche Tabellenlohn beträgt gestützt auf die LSE des Jahres 2006, Ziff. 45 (Baugewerbe), Anforderungsniveau 4, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und der Lohnentwicklung bis 2007, Fr. 63'670.00 (Fr. 5'007.00 x 12 x 41.7/40 x 117.2/115.3). Vor diesem Hintergrund ist mangels Unterdurchschnittlichkeit des tatsächlich erzielten Einkommens (BGE 148 V 174 E. 6.4 S. 183; 135 V 297 E. 6.1.3 S. 303 f.) keine Parallelisierung der Vergleichseinkommen angezeigt.