7.5. Im Wesen der prozessualen Revision liegt es, dass dieser Rückkommenstitel, welcher der rechtsbeständigen Verfügung die Grundlage entzieht, eine uneingeschränkte materiellrechtliche Neuprüfung gebietet und damit rückwirkend (ex tunc) Anwendung findet (BGE 129 V 211 E. 3.2.2 S. 218 mit Hinweis auf BGE 122 V 138 f. E. 2d mit weiteren Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 8C_626/2014 vom 6. Januar 2015 E. 3.4; KIESER, a.a.O.; N. 43 zu Art. 53 ATSG). Somit ist im Folgenden der Invaliditätsgrad per - 12 -