Dem SMAB-Gutachten vom 13. Juli 2020 sind sodann keine Anhaltspunkte zu entnehmen, wonach vor Oktober 2015 eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten wäre, welche die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit hätte einschränken können. Die ab Oktober 2015 bestehende Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ist gemäss Gutachten auf das Dumping-Syndrom und den daher gründenden erhöhten Pausenbedarf und die ab Juni 2018 bestehende zusätzliche Einschränkung im Wesentlichen auf psychische Gründe zurückzuführen.