7.3. Die rentenzusprechende Verfügung vom 7. Januar 2008 (VB 45) basierte in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf dem rheumatologischen Gutachten von Dr. med. C. vom 21. September 2007. Dieser attestierte dem Beschwerdeführer in dessen bisheriger Tätigkeit als Maurer eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. In einer angepassten, leichten, ausschliesslich sitzenden Tätigkeit hielt er eine 30-50%ige Arbeitsfähigkeit für zumutbar. - 11 - Eine erneute Beurteilung sollte nach erfolgter Abklärung und Behandlung des aktuellen Leidens (Segmentdegeneration L4/5) erfolgen (VB 29 S. 6).