7.2. Die SMAB-Gutachter gingen in ihrem Gutachten vom 13. Juli 2020 davon aus, der Beschwerdeführer sei in seiner angestammten Tätigkeit als Maurer nicht mehr arbeitsfähig. In einer angepassten Tätigkeit bestehe jedoch seit September 2006 eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Ab Oktober 2015 gingen sie aufgrund eines erhöhten Pausenbedarfs (seit Feststellung des Dumping Syndroms) von einer Leistungsminderung von 10 % und ab Juni 2018 (massgeblich durch die im psychiatrischen Fachgebiet festgestellten Gesundheitsstörungen bedingt; vgl. VB 193.2 S. 7) von einer 70%igen Arbeitsfähigkeit aus.