auch rückenbelastende Bewegungen (bücken) ausführte und schwere Gegenstände hob. Insgesamt wurde er dabei als körperlich sehr aktiv wahrgenommen (VB 92.1 S. 5). RAD-Ärztin Dr. med. I., Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, untersuchte den Beschwerdeführer am 20. September 2017. In ihrer Beurteilung vom 18. Januar 2018 hielt sie fest, die extreme Beschwerdesymptomatik bei bereits leichter Berührung während der klinischen Untersuchung sei aus orthopädischer Sicht in keiner Weise nachvollziehbar. Der hinkende Schongang lasse sich angesichts der muskulär seitengleichen Situation nicht nachvollziehen.