Dem Gutachten kommt demnach voller Beweiswert zu. Auf die darin enthaltenen Einschätzungen kann daher vollumfänglich abgestellt werden. 7. 7.1. Im Rahmen der Observation zwischen dem 23. Mai und dem 21. Juni 2017 konnte der Beschwerdeführer bei der Renovation seines Wohnhauses beobachtet werden, wobei er unter anderem Leitern, Farbkübel und Fensterläden trug, auf Leitern und ein kleines Baugerüst kletterte und teilweise - 10 -