Der internistische Gutachter Dr. med. E. führte diesbezüglich zudem aus, es bestünden (unter anderem) bezüglich der Steatosis hepatis "aktuell keine subjektiven Beschwerden" (VB 193.5 S. 7). Die Diagnose einer Splenomegalie findet sich sodann in den (den Gutachtern vorliegenden) Vorakten (vgl. VB 193.3 S. 6, 8). Dr. med. E. stellte unter den Untersuchungsbefunden fest, die Leber und die Milz seien nicht vergrössert palpabel (VB 193.5 S. 6). Von Dr. med. G. wird in seinem Bericht nicht dargelegt, dass diese Diagnose – selbst wenn diese vorliegen sollte – einen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers hätte. Betreffend das von Dr. med.