Die bisherige Tätigkeit als Maurer sei dem Beschwerdeführer nicht mehr zumutbar. Diese Einschätzung gelte seit Januar 2006 (Beginn der Symptomatik bei Rezidiv-Diskushernie). In einer optimal angepassten Tätigkeit habe ab September 2006 eine Arbeitsfähigkeit von 100 % und ab Oktober 2015 wegen erhöhtem Pausenbedarf eine Leistungsminderung von 10 % bestanden. Seit Juni 2018 bestehe gesamthaft eine 70%ige Arbeitsfähigkeit (7 Stunden pro Tag bei einer Leistungsfähigkeit von 85 % aufgrund eines erhöhten Pausenbedarfs; VB 193.2 S. 7). Aus orthopädischer Sicht seien dem Beschwerdeführer nur leichte Tätigkeiten zuzumuten.