2.5. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein und stellte zudem folgenden Verfahrensantrag: -4- "1. Es sei ein Ergänzungsgutachten der SMAB AG in Bern einzuholen durch das Versicherungsgericht, worin die Fachärzte der einzelnen Disziplinen folgende Fragen zu beantworten haben: a) Hat sich die Gesundheit des Beschwerdeführers mit Relevanz für die Beurteilung seiner Arbeitsfähigkeit mit Bezug auf die Begutachtung im Jahr 2020 verschlechtert, verbessert oder nicht verändert?