4. Eventualiter, sofern Ziff. 3 der Anträge nicht verfolgt würde, sei dem Versicherten eine Dreiviertelrente auszurichten und Eingliederungsmassnahmen gegebenenfalls mit Taggeldern verbunden anzustreben für die Suche einer optimal angepassten Erwerbstätigkeit im ärztlich empfohlenen Belastungsprofil für die verbleibende Erwerbsfähigkeit des Versicherten, die restlichen rund acht Jahre seiner Aktivitätsdauer bis zu seiner Pensionierung. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin."