Sollte der Akkordant oder Subunternehmer diese Vorschrift nicht einhalten, werde sämtliche Haftung abgelehnt und für diese Arbeiten würden keine Zahlungen entrichtet (BB 4 S. 2). Gemäss Protokoll der C. AG vom 7. Mai 2020 war die Stundenkontrolle der Unterakkordanten mit der Stundenkontrolle der eigenen Mitarbeitenden der Beschwerdeführerin kontrolliert worden, da das Personal ihrer Unterakkordanten meistens zusammen mit dem eigenen Personal auf der Baustelle gewesen sei (VB 264 S. 3). Des Weiteren wurde festgehalten, die Unterakkordanten hätten hauptsächlich das Personal zur Verfügung gestellt;