der Subunternehmer dürfe keine direkten Arbeiten beim gleichen Unternehmer annehmen (BB 4 S. 3). Der Akkordant oder Subunternehmer sei zudem nicht berechtigt, die Arbeiten gemäss Werkvertrag an andere Sub- o- der Akkordunternehmer weiter zu vergeben. Sollte der Akkordant oder Subunternehmer diese Vorschrift nicht einhalten, werde sämtliche Haftung abgelehnt und für diese Arbeiten würden keine Zahlungen entrichtet (BB 4 S. 2).