Zudem führte er aus, es habe jeden Tag Diskussionen über Paletten gegeben (Protokoll S. 17 f.), weshalb davon auszugehen ist, dass Unstimmigkeiten bezüglich solcher Aufträge im Arbeitsablauf nicht unüblich waren. Auch C. war nicht mehr erinnerlich, ob der Beschwerdeführer den fraglichen, dringlichen Auftrag nicht bereits erledigt hatte und ob dieser im Anschluss nicht fälschlicherweise von einem Folgeauftrag mit mehreren Paletten ausgegangen war (vgl. Protokoll S. 14). Zudem hatte sich B., welcher den ursprünglichen Auftrag erteilt hatte, sodann entfernt, als C. das Gespräch mit dem Beschwerdeführer übernommen hatte (vgl. VB 85; Protokoll S. 9).