C. führte dazu aus, dass dies mit der "einen Palette" "wahr sein mag". Ihm sei aber gesagt worden, dass nur noch eine Palette gefehlt habe, um den Auftrag -7- abzuschliessen. Es sei möglich, dass dasselbe Produkt noch für weitere Aufträge vorgesehen gewesen sei. Auf Nachfrage bestätigte er, dass der Beschwerdeführer ihn vielleicht "nicht richtig verstanden" habe und möglicherweise von einem anderen Auftrag, welcher nicht geeilt hätte, ausgegangen sei (Protokoll S. 14 ff.).