Vielmehr habe er – wie aufgetragen - die Paletten heruntergeholt und sei danach von der Arbeitgeberin aufgefordert worden, auf seine Mittagspause zu verzichten, um weitere zeitaufwändige Arbeiten zu verrichten. Um die Öffnungszeiten der Kantine nicht zu verpassen, habe er auf seiner (gesetzlich vorgeschriebenen) Mittagspause bestanden und sei im Anschluss rasch an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Die von der Arbeitgeberin vorgelegte Aktennotiz bezüglich des Vorfalles sei erst im Nachhinein erstellt und ihm nicht vorgelegt worden, weshalb sie nicht zu beachten sei. Eine Diskussion mit den Vorgesetzten habe nicht stattgefunden (vgl. Beschwerde S. 8 ff.).