Die Arbeitgeberin widerspreche sich somit selbst und sie hätte den Tag, an dem er angeblich früher die Arbeit verlassen habe, aufgrund der Zeiterfassung nachvollziehen können. Der Beschwerdeführer bestreitet zudem den Vorwurf der Arbeitgeberin, er habe sich am 17. April 2020 trotz Aufforderung durch den Teamleiter geweigert, Paletten von einer Ablage herunterzuholen und sei früher in die Pause gegangen. Vielmehr habe er – wie aufgetragen - die Paletten heruntergeholt und sei danach von der Arbeitgeberin aufgefordert worden, auf seine Mittagspause zu verzichten, um weitere zeitaufwändige Arbeiten zu verrichten.