Gemäss den Angaben der Arbeitgeberin habe der Beschwerdeführer im Jahr 2020 entgegen seinem Einsatzplan den Arbeitsplatz früher verlassen sowie einen anderen Mitarbeiter aufgefordert, seinen Arbeitsplatz ebenfalls zu verlassen. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei aufgrund eines Vorfalles vom 17. April 2020 erfolgt (VB 3 S. 3). Aus einer internen Aktennotiz gehe hervor, dass der Beschwerdeführer aus Prinzip die Anweisung des Teamleiters sowie des stv. Lagerleiters nicht ausgeführt und es diesbezüglich Diskussionen gegeben habe.