1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 6. Februar 2020 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verpflichtet, auch über den 12. November 2018 hinaus Taggelder und Heilbehandlungsleistungen im Zusammenhang mit dem Unfall vom 3. Juli 2018 zu erbringen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die Kosten für das Gerichtsgutachten in der Höhe von Fr. 5'500.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 4. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'600.00 zu bezahlen.