Dabei beurteilten die Gutachter die medizinischen Zusammenhänge sowie die medizinische Situation einleuchtend und gelangten zu nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerungen. Insbesondere äusserten sie sich ‒ wie vom Versicherungsgericht gefordert – einlässlich und plausibel begründet zu den Fragen, ob die über den 12. November 2018 hinaus persistierenden rechtsseitigen Schulterbeschwerden -8-