Damit sei der Unfall vom 3. Juli 2018 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit natürlich kausal für den Knorpelschaden der rechten Schulter. Die Begleitverletzungen "im Sinne der Pulley-Läsion und die damit einhergehende sekundäre Synovialitis und Bursitis" seien ebenfalls mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als eine Begleitreaktion auf den Unfall vom 3. Juli 2018 zurückzuführen (vgl. Gerichtsgutachten S. 18 f.).