Betreffend die Genese des humeralen Knorpelschadens führten die Gutachter aus, es sei im vorliegenden Fall essentiell, die MRI-Bilder wie auch die intraoperativen Bilder als Ganzes zu beurteilen. Diesbezüglich würden sich beim Beschwerdeführer weder im Schulter-MRI noch in den intraoperativen Bildern Hinweise für eine glenohumerale Degeneration zeigen. Auch akten- und eigenanamnestisch habe es keine Hinweise für eine degenerative Ätiologie des Knorpelschadens gegeben. In Zusammenschau der Befunde der klinischen Untersuchung, der Bildgebung wie auch der (Akten-)Anamnese hätten sich keine Hinweise für eine Hyperlaxität oder Instabilität ergeben.