2.6. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 wurde bei Dr. med. univ. D. und Prof. Dr. med. E., asim, mit dem ursprünglich vorgesehenen Fragenkatalog ein Gerichtsgutachten des Fachbereichs Orthopädie in Auftrag gegeben. Der Beschwerdeführer wurde am 19. Mai 2022 durch Dr. med. univ. D. und Prof. Dr. med. E. untersucht und das Gerichtsgutachten daraufhin am 23. August 2022 erstattet. 2.7. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. August 2022 wurde den Parteien Gelegenheit gegeben, zum asim-Gutachten Stellung zu nehmen. Die Parteien liessen sich in der Folge nicht vernehmen. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: