Mit Schreiben vom 15. Juni 2021 teilte die Instruktionsrichterin den Parteien mit, es sei die Einholung eines Gerichtsgutachtens im Fachbereich Orthopädie bei Dr. med. C., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, MEDAS Zentralschweiz, Luzern (MEDAS), vorgesehen, und gab ihnen ‒ unter Beilage des vorgesehenen Fragenkataloges – Gelegenheit, allfällige Einwendungen zu erheben, Zusatzfragen zu stellen oder Ausstandsgründe gegen den vorgesehenen Gutachter geltend zu machen. Nachdem gegen die vorgesehene Begutachtung keine Einwände erhoben, keine Ergänzungsfragen gestellt und keine Ausstandsgründe geltend gemacht worden waren, wurde das Gerichtsgut-