" 1. Die angefochtene Verfügung vom 15.11.2018 [sic] sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen über den 12.11.2018 hinaus zu gewähren. 2. Ev. sei ein neutrales, versicherungsunabhängiges orthopädisch-chirur- gisches Gutachten einzuholen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. April 2020 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.