Nachdem sie eine kreisärztliche Beurteilung eingeholt hatte, stellte sie die Versicherungsleistungen mit Verfügung vom 15. November 2018 per 12. November 2018 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie nach Einholung weiterer versicherungsmedizinischer Beurteilungen mit Einspracheentscheid vom 6. Februar 2020 ab. 2. 2.1. Mit hiergegen am 9. März 2020 fristgerecht erhobener Beschwerde stellte der Beschwerdeführer folgende Rechtsbegehren: