6.3. Die von der Beschwerdeführerin eingeholten Berichte waren aufgrund der fehlenden Fachkompetenz von Dr. med. D. für die vorliegend relevanten Fragen nicht geeignet, die Entscheidfindung des Gerichts zu beeinflussen. Die Kosten für diese Berichte sind demnach nicht der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen und der Antrag auf Kostenübernahme ist folglich abzuweisen. 7. 7.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen. - 13 - 7.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 61 lit. fbis ATSG).