Im Bericht vom 20. Mai 2020 hielt Dr. med. F. auf die entsprechenden Fragen der Beschwerdegegnerin (vgl. VB 25 S. 2 Frage 5 und 9) zwar fest, es sei eine Tatsache, "dass in den öffentlichen schweizer Spitälern ein mangelhaftes Angebot und mangelhafte Erfahrung bzw. Konsistenz diesbezüglich" bestehe (VB 27 S. 2). Dabei handelt es sich jedoch einzig um seine Einschätzung zum Angebot der öffentlichen Spitäler in der Schweiz, die von den beiden angefragten Universitätsspitälern G. und J. nicht geteilt wird (vgl. VB 25 S. 1 f; VB 26 S. 2 f.).