Im Bericht des J. vom 22. September 2020 wird festgehalten, dass gesichtsfeminisierende Eingriffe bei ihnen ausschliesslich von Fachärztinnen und Fachärzten für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie und von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie von Hals-, Nasen- und Ohren-Spezialisten geplant und durchgeführt würden. Es wird weiter ausgeführt, dass sämtliche gesichtsfeminisierenden Eingriffe als solche nicht spezifisch für trans Patientinnen und Patienten entwickelt worden seien, sondern zum Repertoire des schweizerischen Facharzttitels für Plastische respektive Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gehören würden.