Im Bericht des G. vom 21. Juli 2020 wird festgehalten, dass ihre Fachärzte einen Titel für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie aufweisen würden. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit mit Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und für Oto-, Rhino- und Laryngochirurgie sowie mit anderen chirurgischen Disziplinen. In Bezug auf die Fachkompetenz zur Gesichtsfeminisierung bestehe weder ein international noch ein national anerkannter Titel. Sie würde zum Spektrum jener Chirurgie zählen, die durch den Facharzt für Plastische Chirurgie abgedeckt sei (VB 25 S. 2).