5.4.3. Die Beschwerdegegnerin erkundigte sich weiter danach, welche fachlichen Qualifikationen die Ärzte der angefragten Spitäler in Bezug auf die FFS- Behandlung mitbrächten (vgl. VB 25 S. 2 Frage 7) und ob ein Operateur spezielle Fachkompetenzen und Weiterbildungen benötige, um eine FFS- Operation im Gegensatz zu anderen Gesichts-(schönheits)-Operationen durchführen zu können (vgl. VB 25 S. 2 Frage 8).