In der Schweiz würden die Verfahren nach Ousterhout nicht praktiziert, es würden lediglich plastisch-chirurgische Operationen im Sinne von geschlechtskongruenten operativen Verschönerungsinterventionen angeboten, nicht aber ein umfassendes geschlechtsangleichendes Bonework und gezielte operative, auf das Bonework abgestimmte geschlechtsangleichende Veränderungen des Gesichtsweichteilmantels (VB 1 S. 4; vgl. auch BB 3 S. 11 und S. 14, sowie medizinische Stellungnahme vom 6. September 2021, S. 21 f. [eingereicht mit Schreiben vom 7. September 2021]).