Aufgrund ihrer geschlechtlichen Gesichtsdiskrepanz sei eine operative Gesichtsfeminisierung entsprechend den international präferierten Verfahren nach Ousterhout angezeigt gewesen (vgl. VB 1 S. 1). In der Schweiz würden die Verfahren nach Ousterhout nicht praktiziert, es würden lediglich plastisch-chirurgische Operationen im Sinne von geschlechtskongruenten operativen Verschönerungsinterventionen angeboten, nicht aber ein umfassendes geschlechtsangleichendes Bonework und gezielte operative, auf das Bonework abgestimmte geschlechtsangleichende Veränderungen des Gesichtsweichteilmantels (VB 1 S. 4;